Leser fragen – Experten antworten: Was tun, wenn das Auto abgeschleppt wurde?

Frage: „Wenn mein Auto abgeschleppt wurde – wo finde ich es wieder?“

Ob aus Rücksichtslosigkeit oder aus Unaufmerksamkeit: Wer falsch parkt, muss damit rechnen, dass das Auto abgeschleppt wird. Doch wohin?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrtexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: „Wer sein Auto verkehrswidrig parkt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Vor allem, wenn das Fahrzeug in Feuerwehranfahrtszonen, an Bushaltestellen oder im Bereich von Fußgängerüberwegen steht, kann die Polizei das Abschleppen anordnen. Auch, wenn Sie versehentlich ein Fenster offenlassen, kann der Abschleppdienst gerufen werden, denn ein nicht ordnungsgemäß gesichertes Fahrzeug stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Allerdings darf nicht nur die Polizei abschleppen lassen. Auf privaten Grundstücken kann auch der Besitzer den Abschlepper rufen. Vor allem Dauerparker auf Supermarktparkplätzen könnten diese Erfahrung machen.

Wohin das Auto gebracht wird, kann unterschiedlich sein. In einigen Fällen wird der Wagen nur wenige hundert Meter weiter auf einem öffentlichen Parkplatz wieder abgestellt. Für den Halter ist das der günstigste Fall, fallen doch nur das Bußgeld und die Abschleppkosten an. Teurer wird es, wenn es auf das Gelände der Abschleppfirma oder eine amtliche Stellfläche, die sogenannte zentrale Fahrzeugverwahrstelle, gebracht wird. Letzteres ist in der Regel am teuersten; aber auch die Abschleppfirmen berechnen rund zehn Euro pro Tag.

Wer sein abgeschlepptes Auto sucht, wendet sich an die örtliche Polizeidienststelle. Diese verrät den Standort des Wagens, der gegebenenfalls ausgelöst werden muss. Wurde das Auto auf privatem Grund an den Haken genommen, ist der Grundstücksbesitzer der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, das beauftragte Abschleppunternehmen zu nennen. Dieses allerdings muss den genauen Standort erst mitteilen, wenn der Autofahrer die Gebühr beglichen hat. Wer sich über den Tisch gezogen fühlt, zahlt unter Vorbehalt und erkundigt sich bei seinem Anwalt, ob die Kosten im ortsüblichen Rahmen liegen oder ob es sich um Wucher handelt.

Quelle: Holger Holzer/SP-X

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