Räder/Reifen

Die Änderung einer „Rad-/Reifenkombination“ ist der An– oder Umbau einer Reifengröße, die bisher für dieses Fahrzeug nicht genehmigt war – oder der Anbau von Sonderrädern zur Verbesserung des Fahrverhaltens bzw. zur optischen Verschönerung des Fahrzeuges.

Was gilt es im Besonderen zu beachten?

Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).

Darf das Rad oder die Reifengröße am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.

Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Sonderrades bzw. der Reifenänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.

Reicht die Tragfähigkeit und das Geschwindigkeitssymbol?
Diese müssen mindestens den in den Fahrzeugpapieren genannten bzw. den der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der zulässigen Achslasten inklusive Toleranzen genügen.

Ist die Rad-/Reifenkombination freigängig?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist.

Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.

Alles klar?

Können die voranstehenden Fragen alle positiv beantwortet werden, dann sollte einer positiven Änderungsabnahme nichts mehr im Wege stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.

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