KÜS informiert

Fachinformationen kompakt

Unter der Rubrik „KÜS informiert“ geht es um Fachinformationen in kompakter Form. Gestalterisch anspruchsvoll aufbereitet informieren sie über komplexe Vorgänge aus den Bereichen Fahrzeug und Verkehr. So geht es beispielsweise um die Neuerungen im Bereich der Oldtimerbegutachtungen oder die Feinstaubdiskussion. Einen hohen Stellenwert bei der KÜS haben Verkehrssicherheitsaktionen. Angesprochen werden dabei die verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmer, etwa Schulkinder, Radfahrer oder junge Verkehrsteilnehmer.

Info-Flyer zum Thema Oldtimer/H-Kennzeichen Einstufung von Oldtimern

Die KÜS informiert über die Voraussetzungen für die Zuteilung von H-Kennzeichen bzw. rotem 07er-Kennzeichen .

Verkehrssicherheitsaktionen

Mehr Sicherheit auf unseren Straßen – Die KÜS arbeitet daran mit!

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Sicheres Fahren und Transportieren
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes

Info-Flyer zum Tagfahrlicht/Tagfahrleuchten Tagfahrlicht – Licht ohne Schatten

Was Sie über Tagfahrlicht wissen sollten.

AUInfo-Flyer Änderung der Abgasuntersuchung ab dem 1. Januar 2010

Was bleibt wie bisher, was ändert sich – die KÜS informiert!

Geschwindigkeitsbegrenzer-Flyer Geschwindigkeitsbegrenzer

Geschwindigkeitsbegrenzer - alle Infos zur Aus- und Nachrüstung!

Feinstaub-Flyer Feinstaubflyer

Feinstaub - alle Infos zur neuen Kennzeichnungsverordnung!

Quad-Flyer Quad-Flyer

Quads - und was man darüber wissen sollte!

Neuerungen für Krafträder, Quads und Trikes Neuerungen für Krafträder, Quads und Trikes

Für Krafträder, dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Trikes) und leichte vierrädrige Fahrzeuge (z. B. Quads) gelten ab dem 1. April 2006 neue Bestimmungen im Bereich der Abgas- und Geräuschemission. Die KÜS hat dazu ein ausführliches Informationsblatt veröffentlicht.

Tempo 100 km/h für Fahrzeuge mit Anhänger Tempo 100 km/h für Fahrzeuge mit Anhänger

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren.

 
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