Bemühungen um Liberalisierung zeigen Erfolge
Die Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge und die Begutachtung von Oldtimern werden
im Frühjahr des nächsten Jahres neu geregelt. Damit entfallen bisher bestehende
Monopole der Altorganisationen und die daraus resultierende Benachteiligung der
KÜS-Prüfingenieure.
Wenn am 1. März des Jahres 2007 die Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge und
die Beurteilung von Oldtimern für das 'H'- Kennzeichen neu geregelt werden, endet
damit auch die jahrelange Benachteiligung der Prüfingenieure der KÜS. Die Differenzierung
zwischen zeitweiliger Stilllegung und Außerbetriebsetzung ist weitgehend aufgehoben.
Für die Wiederzulassung bei einer Stilllegung bis sieben Jahre reicht die bestandene
fällige Hauptuntersuchung aus, bisher waren es anderthalb Jahre. Das Gutachten zur
Einstufung als Oldtimer kann ab März 2007 ebenfalls von KÜS-Prüfingenieuren vogenommen
werden.
„Unsere Partner können ihren Kunden mehr Service bieten und haben weniger Nachteile
gegenüber den Mitbewerbern “, so Peter Schuler zum Fall der Monopole. Für den Bundesgeschäftsführer
der KÜS ist die Neuregelung der Lohn für langwierige Bemühungen um die Gleichstellung
der KÜS-Partner. „Wir haben jahrelang regelrecht Klinken geputzt, sind bei Verkehrsministern
und Verkehrspolitikern im Bundestag vorstellig geworden. Unzählige Gespräche wurden
geführt und viele Kontakte geknüpft. Unser bereits im Jahr 1999 veröffentlichtes
Positionspapier mit konkreten Liberalisierungsforderungen sorgte damals für großen
politischen Wirbel', so Peter Schuler zu seinem Engagement. Die KÜS hat, so Schuler,
immer an vorderster Front für die Interessen der Freiberufler in der Fahrzeugüberwachung
gekämpft. Man sei bei der KÜS immer aktiv geworden. Das Resultat der Anstrengungen,
so der KÜS-Geschäftsführer, könne sich sehen lassen und bringe Vorteile für alle
freiberuflichen Kfz-Überwachungsorganisationen.