Bemühungen um Liberalisierung zeigen Erfolge

Die Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge und die Begutachtung von Oldtimern werden im Frühjahr des nächsten Jahres neu geregelt. Damit entfallen bisher bestehende Monopole der Altorganisationen und die daraus resultierende Benachteiligung der KÜS-Prüfingenieure.

Wenn am 1. März des Jahres 2007 die Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge und die Beurteilung von Oldtimern für das 'H'- Kennzeichen neu geregelt werden, endet damit auch die jahrelange Benachteiligung der Prüfingenieure der KÜS. Die Differenzierung zwischen zeitweiliger Stilllegung und Außerbetriebsetzung ist weitgehend aufgehoben. Für die Wiederzulassung bei einer Stilllegung bis sieben Jahre reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung aus, bisher waren es anderthalb Jahre. Das Gutachten zur Einstufung als Oldtimer kann ab März 2007 ebenfalls von KÜS-Prüfingenieuren vogenommen werden.

„Unsere Partner können ihren Kunden mehr Service bieten und haben weniger Nachteile gegenüber den Mitbewerbern “, so Peter Schuler zum Fall der Monopole. Für den Bundesgeschäftsführer der KÜS ist die Neuregelung der Lohn für langwierige Bemühungen um die Gleichstellung der KÜS-Partner. „Wir haben jahrelang regelrecht Klinken geputzt, sind bei Verkehrsministern und Verkehrspolitikern im Bundestag vorstellig geworden. Unzählige Gespräche wurden geführt und viele Kontakte geknüpft. Unser bereits im Jahr 1999 veröffentlichtes Positionspapier mit konkreten Liberalisierungsforderungen sorgte damals für großen politischen Wirbel', so Peter Schuler zu seinem Engagement. Die KÜS hat, so Schuler, immer an vorderster Front für die Interessen der Freiberufler in der Fahrzeugüberwachung gekämpft. Man sei bei der KÜS immer aktiv geworden. Das Resultat der Anstrengungen, so der KÜS-Geschäftsführer, könne sich sehen lassen und bringe Vorteile für alle freiberuflichen Kfz-Überwachungsorganisationen.

 
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