Recht: Haftung nach grundlosem Bremsen

Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug so beherrschen, dass er jederzeit bremsen kann. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. Februar 2014 (AZ: 345 C 22960/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Mann war mit dem Auto seiner Frau in München unterwegs. Plötzlich bremste die Fahrerin des Wagens vor ihm unvermittelt stark ab. Der Mann fuhr hinten auf. An dem vorderen Wagen entstand ein Schaden von rund 4.000 Euro. Die Versicherung des Vordermanns zahlte ein Drittel (1.300 Euro) des Schadens. Die Klägerin, die Frau des hinteren Fahrers, forderte jedoch den Ersatz des gesamten Schadens.

Ohne Erfolg. Über den bereits gezahlten Schadensersatz hinaus erhielt sie keinen weiteren Betrag. Grundsätzlich sei derjenige, der auffährt, nach allem Anschein für den Unfall verantwortlich. Entweder habe der Fahrer dann nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder sei mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren. Zu berücksichtigen sei jedoch auch, dass das vordere Auto ohne Grund stark abgebremst habe. Die Fahrerin des vorderen Pkw müsse sich daher eine Mithaftungsquote von 30 Prozent anrechnen lassen. Da der Schaden an dem hinteren Fahrzeug bereits zu einem Drittel bezahlt war, erhielt die Klägerin keinen weiteren Schadensersatz.

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