KÜSPlus
Sicherheit für den Handel
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das neue Schuldrecht. Dadurch hat sich für gewerbliche
Verkäufer einiges geändert.
Die Gewährleistungsfrist wurde auf zwei Jahre erhöht. Vertraglich kann diese Frist
zwischen Verkäufer und Käufer (Privatkunde) auf ein Jahr begrenzt werden. Nicht
mehr zulässig ist die Festschreibung des Haftungsausschlusses in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Neu ist auch die Beweislastumkehr. Demnach muß der Verkäufer
in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe des Fahrzeuges (Gefahrübergang) „beweisen“,
daß ein festgestellter Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war.
Hier unterstützt der GebrauchtwagenCheck KÜSPlus den gewerblichen Fahrzeughandel
mit einem detaillierten Zustandsbericht, der die folgenden Baugruppen umfasst:
- Karosserie
- Innenraum
- Antrieb
- Räder/Reifen
- Auspuffanlage
- Bremsanlage
Der KÜS-Prüfingenieur erstellt für Ihren Betrieb neutral und unabhängig einen KÜSPlus-Bericht
für das Fahrzeug, den Sie auch als Grundlage für den Kaufvertrag nutzen können.
Sehen Sie auch den KÜSPlus GebrauchtwagenCheck als seriöses Werbeinstrument – Spiegelanhänger
oder Aufkleber weisen den Käufer auf ein gechecktes Verkaufsfahrzeug hin.
Bitte fragen Sie den KÜS-Partner in Ihrer Nähe.