KÜSPlus

Sicherheit für den Handel

KÜSPlus Seit dem 1. Januar 2002 gilt das neue Schuldrecht. Dadurch hat sich für gewerbliche Verkäufer einiges geändert.

Die Gewährleistungsfrist wurde auf zwei Jahre erhöht. Vertraglich kann diese Frist zwischen Verkäufer und Käufer (Privatkunde) auf ein Jahr begrenzt werden. Nicht mehr zulässig ist die Festschreibung des Haftungsausschlusses in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neu ist auch die Beweislastumkehr. Demnach muß der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe des Fahrzeuges (Gefahrübergang) „beweisen“, daß ein festgestellter Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war.

Hier unterstützt der GebrauchtwagenCheck KÜSPlus den gewerblichen Fahrzeughandel mit einem detaillierten Zustandsbericht, der die folgenden Baugruppen umfasst:

  • Karosserie
  • Innenraum
  • Antrieb
  • Räder/Reifen
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlage
KÜSPLus

Der KÜS-Prüfingenieur erstellt für Ihren Betrieb neutral und unabhängig einen KÜSPlus-Bericht für das Fahrzeug, den Sie auch als Grundlage für den Kaufvertrag nutzen können.

Sehen Sie auch den KÜSPlus GebrauchtwagenCheck als seriöses Werbeinstrument – Spiegelanhänger oder Aufkleber weisen den Käufer auf ein gechecktes Verkaufsfahrzeug hin.

Bitte fragen Sie den KÜS-Partner in Ihrer Nähe.

 
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