Tempo-100-Plakette
Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell
fahren?
Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wie geht das?
Die KÜS-Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen
Ihres Anhängers und erstellen Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5
Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo 100
km/h-Zulassung hat.
Technische Voraussetzungen:
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten
und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens
sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für
eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner
Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.
Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels unseres Tempo-100
Rechners oder einfach von unseren KÜS-Prüfingenieuren vor Ort bestimmen lassen.