Gelegentliche Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich

Für besondere Fälle

Gelegentlich Wenn Sie eine Änderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, dann ist es immer sinnvoll, vorher den Rat eines KÜS-Prüfingenieurs zu suchen. Aber auch, wenn Sie zum Beispiel prüfen wollen, unter welchen Vorraussetzungen Sie mit Ihrem Anhänger 100 km/h auf Autobahnen fahren dürfen, sind Sie bei uns und unseren Prüfingenieuren an der richtigen Adresse.

Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Untersuchungen, Begutachtungen und Prüfungen, die nur bei Bedarf durchgeführt werden.

Änderungsabnahmen

Oldtimergutachten nach §23 StVZO

Untersuchungen nach §17 StVZO / §5 FZV

Taxi, Mietwagen, KOM - Ausserordentliche Untersuchung nach §42 BOkraft

Gassystemeinbauprüfung

Prüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Feinstaubplakette