Fahrwerksänderung
Die Änderung des Fahrwerkes wird vorgenommen um das Fahrverhalten des Fahrzeuges
zu verbessern. Dies wird in der Regel mit einem Verlust des Fahrkomforts erkauft.
Ein weiterer Grund für die Fahrwerksänderung könnte eine Verbesserung des optischen
Eindrucks des Fahrzeuges sein.
Was gilt es im besonderen zu beachten?
- Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
-
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).
- Darf die Fahrwerksänderung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
-
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Fahrwerksänderung
zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie
ermittelt.
- Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
-
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Fahrwerksänderung
und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen, oder Sie wenden sich an Ihren
KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.
- Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad/Reifenkombinationen gegeben?
-
Hier ist, bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges, zu prüfen ob ein ausreichender
Abstand zu Fahrwerksteilen (min.: 4 mm), Karosserieteilen (min.: 6 mm) und zu Teilen
der Radaufhängung, Teilen der Brems- und Lenkanlage (min.: 2 mm) vorhanden ist.
- Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
-
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.
Alles klar?
Können die voranstehenden Fragen alle positiv beantwortet werden, dann sollte einer
Positiven Änderungsabnahme nichts mehr im Wege stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie
sich vertrauensvoll an Ihren KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.