UVV / BGV-Prüfungen
Sicherheit geht vor
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach
der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich
genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften
auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden
regelmäßig geprüft.