Sicherheitsprüfung
Sicherheit ist eben alles
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu,
auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile
sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen
von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem
Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
sind SP-pflichtig.
Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions-
und Wirkungsprüfung durchgeführt.
Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:
- Lenkanlage
- Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
- Räder und Bereifung
- Schalldämpferanlage
- Bremsanlage
Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind
abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der
Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen
Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen, stehen Ihnen die KÜS-Prüfingenieure gerne beratend
zur Seite und führen gegebenenfalls diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.