Keine Plakette erhalten
… ist kein Beinbruch!
Wurde Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt aufgrund
eines Mangels, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb
eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der
Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt
der Tag zuvor, als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung
überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.
Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt
wurden, aufgeführt. Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das
Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt. Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk
auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung
werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen
und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur
durchgeführt werden.
Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann
wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug wird eine
neue Plakette zugeteilt.