Hauptuntersuchung
Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette
auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung
daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der
Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der §29 der StVZO (Hauptuntersuchung).
Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Die Untersuchungsfristen für andere Fahrzeuge findet man in der Anlage VIII zur StVZO. Wir haben Ihnen hier einen kleinen
Auszug aus der umfangreichen Liste der verschiedenen Fristen zusammengestellt.
Bei der HU prüft der Prüfingenieur der KÜS insgesamt über
150 Punkte an Ihrem Fahrzeug. Hier die wichtigsten Prüfpunkte.
Haben Sie sich schon oft gefragt: Wie funktioniert das eigentlich mit der Plakette
?
Was müssen Sie tun, wenn Sie keine Plakette erhalten haben ?
In unserem Gruselkabinett haben wir Ihnen einige Beispiele aus dem Leben unserer
Prüfingenieure zusammengestellt. Zum Glück ist es nicht Alltag, denn Fahrzeuge mit
solchen Mängeln gehören ganz sicher nicht auf unsere Strassen.