Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607
(bei privater Nutzung)
Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr
Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können
Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage
nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen
der Geräte aufmerksam durch.
TIPP: Kleben Sie die Anleitungen in der Nähe der Geräte auf. Fehlende Anleitungen
können Sie beim Gerätehersteller anfordern.
Sicherheit durch Sachverstand
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach
jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte
Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Ist Ihr Prüfbuch abhanden gekommen?
Ihr KÜS-Prüfingenieur stellt Ihnen ein neues aus.
Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage
für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das
Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung
für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette
zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht
geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer
durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.
Sparen Sie Zeit und Wege
Wenn Sie einen KÜS-Prüfingenieur zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung
aufsuchen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage.
Über die gewerbliche Nutzung einer Flüssiggasanlage in Fahrzeugen können Sie hier
mehr erfahren.