Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
(bei gewerblicher Nutzung)
Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr
Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen
und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw usw. eingesetzt.
Die einfache Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von
unter Druck gespeicherten verflüssigten brennbaren Gasen ausgehen kann.
Geltende Vorschriften
Für Unternehmer mit Beschäftigten (Arbeitgeber)
- Das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)
- Die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV)
- Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“
Für Unternehmer ohne Beschäftigte (Selbständige)
- Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“
Prüfungen durch den Betreiber
Flüssiggasflaschen dürfen nur stehend betrieben werden, und sind gegen umfallen
zu sichern. Die Flaschen müssen von Wärmequellen ferngehalten werden, sie dürfen
nicht über 40° C erwärmt werden. Bei Ortswechsel und Wiederaufbau bzw. Flaschenwechsel
ist die Dichtheit der Verbindungen durch den Betreiber zu prüfen.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen
Die gesamte Flüssiggasanlage ist mindestens alle zwei Jahre wiederkehrend durch
eine befähigte Personen zu überprüfen (Prüfbescheinigung). Die Prüfbescheinigungen
sind den zuständigen Personen vorzulegen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
(HU) vorführen, bringen Sie bitte die Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage
mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage
vor, darf er dem Fahrzeug keine HU-Plakette zuteilen, wenn sich der Führerplatz
in dem Raum befindet, in dem sich die Gasanlage oder Teile davon befinden. Bei einem
Anhänger wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den HU-Prüfbericht geschrieben,
der Anhänger bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch
die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.
Über die private Nutzung einer Flüssiggasanlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil
können Sie hier mehr erfahren.