§41 BOKraft
Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen müssen zu einer jährlichen Hauptuntersuchung
mit speziellen Prüfpunkten
Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen
Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
wurde die „BOKraft“ erlassen.
Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen
durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen
von Personen.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen
Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich
gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§41 BOKraft)
Besondere Prüfpunkte bei der HU sind z. B.:
- Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
- Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
- Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
- Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen