Austauschschalldämpfer
Krafträdern die ab dem 01. Januar 2007 zugelassen wurden
Krafträder die ab dem 01. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden oder werden müssen
die Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/51/EG (EURO 3) erfüllen. Diese Krafträder
sind mit einem geregelten Katalysator (KAT) ausgerüstet. Der KAT ist üblicherweise
im Schalldämpfer integriert. Es gibt jedoch Systeme bei denen der KAT nicht im Schalldämpfer
integriert ist. (Zwei Bauteile) Bei Anbau eines Austauschschalldämpfers ist darauf
zu achten, dass ein KAT weiterhin am Fahrzeug vorhanden ist, sonst erlischt die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Wie erkennt man nun bei einem Austauschschalldämpfer ob ein Katalysator im Schalldämpfer
integriert ist?
Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer
1230 für einen einteiligen Austauschkatalysator vergeben, der sowohl den Katalysator
als auch den Schalldämpfer umfasst.
Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer
1230 für einen nicht originalen Schalldämpfer ohne Katalysator vergeben.
Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer
1230 für einen nicht in die Auspuffanlage integrierten Katalysator vergeben (Katalysator
und Schalldämpfer nicht in einem Bauteil zusammengefasst).