Austauschschalldämpfer

Krafträdern die ab dem 01. Januar 2007 zugelassen wurden

Krafträder die ab dem 01. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden oder werden müssen die Abgasgrenzwerte der Richtlinie 2002/51/EG (EURO 3) erfüllen. Diese Krafträder sind mit einem geregelten Katalysator (KAT) ausgerüstet. Der KAT ist üblicherweise im Schalldämpfer integriert. Es gibt jedoch Systeme bei denen der KAT nicht im Schalldämpfer integriert ist. (Zwei Bauteile) Bei Anbau eines Austauschschalldämpfers ist darauf zu achten, dass ein KAT weiterhin am Fahrzeug vorhanden ist, sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Wie erkennt man nun bei einem Austauschschalldämpfer ob ein Katalysator im Schalldämpfer integriert ist?

Typgenehmigungszeichen Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer 1230 für einen einteiligen Austauschkatalysator vergeben, der sowohl den Katalysator als auch den Schalldämpfer umfasst.

Typgenehmigungszeichen Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer 1230 für einen nicht originalen Schalldämpfer ohne Katalysator vergeben.

Typgenehmigungszeichen Das vorstehende Typgenehmigungszeichen wurde von Deutschland (e1) unter der Nummer 1230 für einen nicht in die Auspuffanlage integrierten Katalysator vergeben (Katalysator und Schalldämpfer nicht in einem Bauteil zusammengefasst).