Otto/Diesel

Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Abgasuntersuchung an einem benzinbetriebenen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeug?

Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche noch aus dem Auspuff heraus kommen. Bei Otto-Motoren sind dies CO, HC, O2 und NOx, welche im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen werden. Hierfür wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.

Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.

Unser KÜS-Tipp:

Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.

Bei Fahrzeugen mit On Board Diagnose (OBD) ist die Abgasuntersuchung seit April 2006 Teil der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU, oder max. 1 Monat vorher durch eine anerkannte Werkstatt, durchgeführt wird. Ein Nichtbestehen dieser Untersuchung führt somit auch gleichzeitig zur Verweigerung beider Plaketten.

Die Zukunft der Abgasuntersuchung

Die eigenständige Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Werden die Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.

Was wird wie untersucht?

Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator

  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.

Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator

  • Optionale Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.

Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator

  • Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschäfte Grenzwert von 0,3 %.
  • Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.

Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On Board Diagnose)

  • Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
  • Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt.
  • Zusätzlich werden abgasrelevante Fehler, welche während des Fahrbetriebes von allen abgasbeeinflussenden Systemen gespeichert werden, aus dem Steuergerät des Fahrzeuges ausgelesen.
  • Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.

Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)

  • Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 1/m. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 1/m.
  • Wie bei Fahrzeugen mit Otto-Motor mit OBD werden abgasrelevante Fehler ausgelesen.