Keine Plakette mehr für die Abgasuntersuchung ab dem 1. Januar 2010
Was bleibt wie bisher, was ändert sich – die KÜS informiert!
Grundsätzliches
Die Einhaltung der festgelegten Schadstoffgrenzwerte in Autoabgasen wurde seit dem
Jahr 1985 in der so genannten ASU (Abgassonderuntersuchung) überprüft. Im Jahre
1993 wurde aus der ASU dann die AU (Abgasuntersuchung). Seither hat sich viel getan,
die AU wurde weiterentwickelt und an den Stand der Technik angepasst. Mit dem 1.
Januar 2010 wird sich nun wieder einiges ändern. Aus der AU wird jetzt die „Untersuchung
der Abgase“ als Teil der Hauptuntersuchung. Durchführen lassen können Sie diese
Prüfung von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der KÜS oder
bei einer der dafür anerkannten AU-Werkstätten.
Was sich wirklich ändert bei der Untersuchung und was wissenswert ist – dazu informiert
jetzt die KÜS.
Nur noch eine Plakette ab dem 1. Januar 2010
Das deutlichste Merkmal der Neuerung im Bereich Untersuchung der Abgase ist der
Wegfall der bisherigen AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen. Ab dem 1.
Januar 2010 werden die Vorschriften zur Untersuchung der Abgase in die Hauptuntersuchung
(HU) integriert. Für alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen wird
es nur noch die HU-Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen geben. Gleichzeitig
wird die AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen durch den KÜS-Prüfingenieur
entfernt. Wenn dabei Kratzer entstehen oder Kleberreste zurückbleiben, bieten die
Prüfingenieure der KÜS eine so genannte Reparaturplakette an. Sie besteht aus dem
gleichen retroreflektierenden Material wie das Kennzeichen und deckt den bisherigen
Raum der AU-Plakette ab. Das Anbringen einer Reparaturplakette ist keine Pflicht,
es dient lediglich optischen Zwecken. Es dürfen jedoch keine anderen Aufkleber dort
angebracht werden. Für Fahrzeuge mit Hartplaketten aus Plastik ist ebenfalls eine
Lösung erhältlich.
Nur noch ein Berichtsformular ab dem 1. Januar 2010
Für Fahrzeuge die nach dem 1. Januar 2010 zur Hauptuntersuchung und Abgasmessung
kommen wird es nur noch ein Berichtsformular von der KÜS geben.
Die Untersuchung der Abgase kann aber auch von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt
werden. Für diese separat durchgeführte Teiluntersuchung erhalten Sie einen AU-Nachweis
mit Klebesiegel und Prägung. Das auf diesem Bericht bestätigte Ergebnis wird vom
Prüfingenieur der KÜS im Bericht der Hauptuntersuchung ausgewiesen. Die Teiluntersuchung
der Abgase darf zur Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht älter als ein Monat sein,
also hier auf das Datum achten. Eine Pflicht den AU Nachweis der Werkstatt aufzubewahren
besteht nicht, das Ergebnis ist im HU-Bericht vermerkt.
Die KÜS rät jedoch dazu, den Nachweis, wie bisher auch, mit dem HU-Bericht bis zur
nächsten anstehenden Hauptuntersuchung aufzubewahren. Für die Zulassungsstellen
und eventuelle Verkehrskontrollen durch die Polizei reicht der ab dem 1. Januar
2010 ausgefertigte Hauptuntersuchungsbericht als Dokumentation aus.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Neuerungen bei der Hauptuntersuchung ab dem 1. Januar
2010 haben, wenden Sie sich an die Prüfingenieure der KÜS. Den KÜS–Partner in Ihrer
Nähe finden Sie bequem über die Postleitzahlensuche auf unserer Webseite oben rechts.
Zusammenfassung:

- Ab 01.01.2010 gibt es keine AU Plakette mehr. Im Rahmen der HU werden diese entfernt
- Falls Kratzer auf dem Kennzeichen zu sehen sind, kann eine Reparaturplakette durch
den KÜS Prüfingenieur angebracht werden
- Der Hinweis zur nächsten Fälligkeit der Untersuchung der Abgase ist somit auch die
HU Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen
- Die Untersuchung der Abgase kann weiterhin als Teiluntersuchung durch eine dafür
anerkannte Werkstatt durchgeführt werden
Wer braucht keine Untersuchung der Abgase?
Ausgenommen von der Untersuchung der Abgase wurden unter anderem:
- Kfz mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in Verkehr gekommen sind
- Kfz mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in Verkehr gekommen sind
- Krafträder, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in Verkehr gekommen sind
- Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Flyer zum Download als PDF