Otto/Diesel
Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Abgasuntersuchung an einem
benzinbetriebenen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeug?
Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen,
welche noch aus dem Auspuff heraus kommen. Bei Otto-Motoren sind dies CO, HC, O2
und NOx, welche im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen werden. Hierfür wird
eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten,
prozentual festgelegten Mengen vorkommen.
Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung
der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten
Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.
Unser KÜS-Tipp:
Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor
kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen.
Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde
und der Ölstand stimmt.
Bei Fahrzeugen mit On Board Diagnose (OBD) ist die Abgasuntersuchung seit April
2006 Teil der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung
Abgas gleichzeitig mit der HU, oder max. 1 Monat vorher durch eine anerkannte Werkstatt,
durchgeführt wird. Ein Nichtbestehen dieser Untersuchung führt somit auch gleichzeitig
zur Verweigerung beider Plaketten.
Die Zukunft der Abgasuntersuchung
Die eigenständige Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar 2010 ersetzt durch die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für
Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis
erstellt. Werden die Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, ist der
Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die
bisherige Prüfplakette.
Was wird wie untersucht?
Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
- Optionale Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf den
vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
- Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03
liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach
Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten.
Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschäfte Grenzwert von 0,3 %.
- Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes
Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On Board Diagnose)
- Messung bei Erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03
liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine
Messung der Abgase findet nicht statt.
- Zusätzlich werden abgasrelevante Fehler, welche während des Fahrbetriebes von allen
abgasbeeinflussenden Systemen gespeichert werden, aus dem Steuergerät des Fahrzeuges
ausgelesen.
- Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
Fahrzeuge mit Dieselmotoren (mit und ohne OBD)
- Bei Dieselfahrzeugen ist einzig der Trübungswert (k-Wert) des Abgases durch Ruß
entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 2,5 1/m. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm
gilt der verschärfte Grenzwert von 1,5 1/m.
- Wie bei Fahrzeugen mit Otto-Motor mit OBD werden abgasrelevante Fehler ausgelesen.