Teiluntersuchung Abgas (AU)
Teiluntersuchung Abgas = Umweltschutz und frühzeitige Fehlererkennung
Über 49,6 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1. Januar 2009 auf
deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen
die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform
der heutigen Teiluntersuchung Abgas, in der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem
untersucht wird, eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Die Teiluntersuchung Abgas, dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr
befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil
der Hauptuntersuchung nach §29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig
mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen
dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung.
Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis
des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.
Bis zum 31. Dezember 2009 war es möglich, die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen
ohne Onboard-Diagnosesystem (OBD) zeitlich getrennt durchzuführen, dies ist seit
dem 01. Januar 2010 so nicht mehr möglich.
lesen Sie mehr dazu in unserem Flyer
Wegfall der AU-Plakette
Seit dem 1. Januar 2010 werden keine AU-Plaketten mehr auf dem vorderen amtlichen
Kennzeichen angebracht. Der Nachweis über die Teiluntersuchung Abgas erfolgt also
nicht mehr durch eine nach außen sichtbare, 6-eckige Plakette, sondern über die
auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebrachte HU-Plakette. Die Dokumentation
erfolgt auf dem HU-Bericht. Als zusätzlicher Service, kann Ihnen Ihr KÜS-Prüfingenieur
bei der nächsten Hauptuntersuchung eine „Reparaturplakette“ auf dem vorderen amtlichen
Kennzeichen anbringen, um mögliche Schönheitsfehler wie Kratzer oder Klebereste
zu überdecken.
Ausgenommen von der Abgasuntersuchung sind:
- Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen
- Fahrzeuge mit Rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
- Kraftfahrzeuge mit
- Fremdzündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- weniger als 400kg zGG
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50km/h
- oder Erstzulassung vor dem 1.7.1969
- Kompressionszündungsmotor
- weniger als 4 Räder
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25km/h
- oder Erstzulassung vor dem 1.1.1977
- Bestimmte Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lkw entsprechen
- Stapler
Bei Otto- und Dieselmotoren unterscheidet sich nicht nur das Funktionsprinzip der
Motoren, sondern auch die Abgasuntersuchung. Über die Unterschiede und Durchführung
der Untersuchungen informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.
Die Kriterien für die AUK sowie weitere Informationen zur Abgasuntersuchung am Kraftrad
können Sie hier nachlesen.