Teiluntersuchung Abgas (AU)

Teiluntersuchung Abgas = Umweltschutz und frühzeitige Fehlererkennung

Über 49,6 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1. Januar 2009 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform der heutigen Teiluntersuchung Abgas, in der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem untersucht wird, eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die Teiluntersuchung Abgas, dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach §29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.

Bis zum 31. Dezember 2009 war es möglich, die Haupt- und Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen ohne Onboard-Diagnosesystem (OBD) zeitlich getrennt durchzuführen, dies ist seit dem 01. Januar 2010 so nicht mehr möglich.

lesen Sie mehr dazu in unserem Flyer

Vorschau

Wegfall der AU-Plakette

Seit dem 1. Januar 2010 werden keine AU-Plaketten mehr auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen angebracht. Der Nachweis über die Teiluntersuchung Abgas erfolgt also nicht mehr durch eine nach außen sichtbare, 6-eckige Plakette, sondern über die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebrachte HU-Plakette. Die Dokumentation erfolgt auf dem HU-Bericht. Als zusätzlicher Service, kann Ihnen Ihr KÜS-Prüfingenieur bei der nächsten Hauptuntersuchung eine „Reparaturplakette“ auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen anbringen, um mögliche Schönheitsfehler wie Kratzer oder Klebereste zu überdecken.

Ausgenommen von der Abgasuntersuchung sind:

- Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen

- Fahrzeuge mit Rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen

- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

- Kraftfahrzeuge mit

- Fremdzündungsmotor

- weniger als 4 Räder

- weniger als 400kg zGG

- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50km/h

- oder Erstzulassung vor dem 1.7.1969

- Kompressionszündungsmotor

- weniger als 4 Räder

- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25km/h

- oder Erstzulassung vor dem 1.1.1977

- Bestimmte Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lkw entsprechen

- Stapler

Unterschiede zwischen Otto und Diesel

Bei Otto- und Dieselmotoren unterscheidet sich nicht nur das Funktionsprinzip der Motoren, sondern auch die Abgasuntersuchung. Über die Unterschiede und Durchführung der Untersuchungen informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.

Abgasuntersuchung am Motorrad

Die Kriterien für die AUK sowie weitere Informationen zur Abgasuntersuchung am Kraftrad können Sie hier nachlesen.

 
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