Abgasuntersuchung am Krad
Auch Krafträder müssen umweltgerecht sein.
Verschleiß, mangelnde Wartung, fehlerhafte Reparaturen oder nicht genehmigte Auspuffanlagen
führen zu einer vermeidbaren Umweltbelastung durch Krafträder. Diesem Sachverhalt
wird mit einer Änderung der StVZO Rechnung getragen. Seit dem 01.04.2006 ist die
Untersuchung der Abgase von Krafträdern (AUK) ein Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Somit ist ohne eine bestandene AUK kein Bestehen der HU möglich.
Für wen gilt dies?
Die AUK gilt für alle Krafträder, die
- ein amtliches Kennzeichen führen müssen und
- ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sind und
- mit einem 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind und
- einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben oder deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
mehr als 45 km/h beträgt.
Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige
Kraftfahrzeuge (Trikes) und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis
zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW (Quads) von der Untersuchungspflicht
betroffen. Ob Ihr Fahrzeug dabei ist, erläutern Ihnen gerne unsere KÜS-Prüfingenieure.
Was wird untersucht?
Bei der AUK werden Motortemperatur, Motordrehzahl und Kohlenmonoxidgehalt (CO) im
Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt ob die Gemischaufbereitung und die
Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und in einwandfreiem Zustand
sind.
Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl
ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Vol%
CO erreicht werden.
Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
(ca. 2000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen
max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.