Neue Fahrzeugdokumente

Änderung der Fahrzeugpapiere seit dem 01. Oktober 2005

Seit dem 01. Oktober 2005 wurden die altbekannten Fahrzeugpapiere durch neue Fahrzeugdokumente ersetzt. Für Kfz-Neuanmeldungen und –Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief.

Der Grund für die Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen war die Vereinheitlichung der verschiedenen europäischen Zulassungsdokumente, sowie die Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit. Daneben weist die Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugschein.

Allerdings gab es bei der Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere anfänglich kleinere Probleme. So ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße vorgesehen, was teilweise zur Verwirrungen führt. Daher werden weitere Reifengrößen mittlerweile in das neue Feld 22 (Bemerkungen) übernommen. Achten sollte man auch auf die Übernahme aller bisherigen Eintragungen in die neuen Papiere. Um eine spätere Recherche zu vereinfachen, lassen Sie sich die alten, entwerteten Fahrzeugpapiere von dem Straßenverkehrsamt aushändigen.

Damit Sie sich in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I besser zurecht finden, haben wir für Sie eine kurze Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrzeugpapiere mit den wichtigsten Bezeichnungen aufgeführt.

neuer Fahrzeugschein