Neue Fahrzeugdokumente
Änderung der Fahrzeugpapiere seit dem 01. Oktober 2005
Seit dem 01. Oktober 2005 wurden die altbekannten Fahrzeugpapiere durch neue Fahrzeugdokumente
ersetzt. Für Kfz-Neuanmeldungen und –Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung
Teil I den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief.
Der Grund für die Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen war die Vereinheitlichung
der verschiedenen europäischen Zulassungsdokumente, sowie die Verbesserung des Datenschutzes
und der Fälschungssicherheit. Daneben weist die Zulassungsbescheinigung Teil I einen
höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugschein.
Allerdings gab es bei der Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere anfänglich
kleinere Probleme. So ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur eine Reifengröße
vorgesehen, was teilweise zur Verwirrungen führt. Daher werden weitere Reifengrößen
mittlerweile in das neue Feld 22 (Bemerkungen) übernommen. Achten sollte man auch
auf die Übernahme aller bisherigen Eintragungen in die neuen Papiere. Um eine spätere
Recherche zu vereinfachen, lassen Sie sich die alten, entwerteten Fahrzeugpapiere
von dem Straßenverkehrsamt aushändigen.
Damit Sie sich in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I besser zurecht finden,
haben wir für Sie eine kurze Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrzeugpapiere
mit den wichtigsten Bezeichnungen aufgeführt.
