Schadengutachten
Der gute Rat
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt
der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.
Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang
und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen
Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene
Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen
Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.