Traktoren und Zugmaschinen
Ackern bis zum Umfallen
Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt.
Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen
und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder
über die Hydraulik antreiben.
Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren
oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit
grobstolligen Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder bei Fahrzeugen
mit Allradantrieb sowohl über die Hinter- wie auch über die Vorderachse.
Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
getroffen. Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40km/h und solchen
mit einer bbH >40km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und
solche mit einer bbH >40km/h und einem zGG >3,5t erhält dieser 12 Monate Plakettenlaufzeit.
Hat der Schlepper eine bbH >40 km/h und ein zGG >7,5t dann unterliegt der Schlepper
der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen 2 Hauptuntersuchungen fällig ist.
Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer
87 zu erkennen.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht
mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche 1. bei zweiachsigen
Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz
der mehrspurigen Achse, 2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache
der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen.