Traktoren und Zugmaschinen

Ackern bis zum Umfallen

Traktor Traktoren werden zum Ziehen von Anhängern und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben.

Um die für die Feldarbeit notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligen Profil. Der Antrieb geschieht über die Hinterachse oder bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sowohl über die Hinter- wie auch über die Vorderachse.

Bei der Hauptuntersuchung wird eine Unterteilung nach der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit getroffen. Man unterscheidet zwischen solchen mit einer bbH <= 40km/h und solchen mit einer bbH >40km/h. Erstere erhalten eine Plakettenlaufzeit von 24 Monaten und solche mit einer bbH >40km/h und einem zGG >3,5t erhält dieser 12 Monate Plakettenlaufzeit.

Hat der Schlepper eine bbH >40 km/h und ein zGG >7,5t dann unterliegt der Schlepper der Sicherheitsprüfung, welche immer zwischen 2 Hauptuntersuchungen fällig ist.

Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz. Im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung sind diese an der Schlüsselnummer 87 zu erkennen.

Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche 1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse, 2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen. Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen.

 
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