Taxen, Mietwagen und Busse

Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.

Taxi Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.

Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses einer außerordentlichen HU gemäß §42 BOKraft unterzogen werden muß um zu überprüfen, ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.

Ebenso muß auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. §41 BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:

Taxen u. Mietwagen:
  • Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
  • Ausrüstung mit Alarmanlage
Omnibusse:
  • Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
  • Kennzeichnung der Notausstiege
  • Anzahl der Nothämmer
 
Online-Angebote
KÜS interaktiv
Social Media
Apps – natürlich gratis
für iOS™ und Android™
KÜS-Partner in Ihrer Nähe?

Bitte geben Sie Ihre Plz ein:

 

Neues aus der Autowelt