Taxen, Mietwagen und Busse
Kraftfahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
Neben den „normalen“ Prüfpunkten müssen Taxen, Mietwagen und Omnibusse auch bestimmte
Mindestanforderungen bezüglich Ausrüstung und Beschaffenheit erfüllen.
Diese Mindestanforderungen sind in der BOKraft geregelt. Die BOKraft ist die Kurzform
für die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“.
Diese schreibt vor, dass bereits vor Zulassung eines Kfz in einem Unternehmen dieses
einer außerordentlichen HU gemäß §42 BOKraft unterzogen werden muß um zu überprüfen,
ob die Bestimmungen der BOKraft erfüllt sind.
Ebenso muß auch später im Rahmen der Hauptuntersuchung zusätzlich überprüft werden,
ob das Fahrzeug noch die Anforderungen der BOKraft erfüllt (Untersuchung n. §41
BOKraft). Besondere Prüfpunkte sind u.a.:
Taxen u. Mietwagen:
- Ausrüstung und Eichung von Taxameter/Wegstreckenzähler
- Ausrüstung mit Alarmanlage
Omnibusse:
- Anzahl der Verbandskästen und Feuerlöscher
- Kennzeichnung der Notausstiege
- Anzahl der Nothämmer