Pkw
Des Deutschen liebstes Kind
Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb
zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder
kurz Auto genannt.
Laut der Richtlinie 70/156/EWG sind Personenkraftwagen Fahrzeuge zur Personenbeförderung
mit mind. 4 Rädern. Pkw sind nach der gesetzlichen Definition (§ 4 Abs. 4 PBefG)
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht
mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind.
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2006
gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden,
wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte
(zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren
Sitzplätze gibt!
Der globale Bestand an Personenkraftwagen lag 2006 bei rund 750 Millionen Stück. Den Deutschen
ist der Pkw ihr liebstes Kind. So waren 2006 rund 46,1 Millionen Pkw und insgesamt
60,5 Millionen Fahrzeuge zugelassen.