Oldtimer
Das „Schätzchen“ auf Rädern
- Handelt es sich hierbei bereits um einen Oldtimer? -
Der Begriff „Oldtimer“ ist durch den Gesetzgeber wie folgt definiert worden:

- „Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen
sind
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen
- in einem guten Erhaltungszustand sind
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Um nun das begehrte Oldtimer-Kennzeichen (mit dem Schlussbuchstaben „H“ für historisch)
oder das Rote Oldtimer-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu erhalten, benötigen
Sie weiterhin ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO (Oldtimerbegutachtung),
z. B. durch den KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.
Möchten Sie weitere Infos
zum Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimerbegutachtung)?