Anhänger
kein eigener Antrieb
Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen
und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
An grundlegenden Bauformen unterscheidet man folgende Anhänger:
- Starrdeichselanhänger (typischer Pkw-Anhänger)
- Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
- Sattelanhänger
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf
die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die
Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger
übertragen.
Bei Pkw kommen in der Regel Starrdeichselanhänger zum Einsatz. Hierzu gehören
die normalen Lastenanhänger mit zentraler Achse wie auch die Wohnanhänger.
Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt für Pkw mit Anhänger und sonstige Kraftfahrzeuge
bis 3,5 t mit Anhänger eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten
Bedingungen darf aber auch Ihr Gespann in den Genuss der 100-km/h-Freigabe kommen.
Lesen Sie hierzu mehr unter „Tempo-100-Plakette“.
Eines der wichtigsten Kriterien für Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer
ist beim Anhängerbetrieb die maximale Zuladung und die Ladungssicherung. Eine Hilfe
für das Niederzurren von Ladung und damit der korrekten Sicherung gibt Ihnen unser
„Ladungsrechner“.